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28.06.2025 - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
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Information zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Liebe Kundin, lieber Kunde,
Wie Sie möglicherweise bereits gehört haben, trat zum 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre Websites und digitalen Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Die gesetzliche Verpflichtung hängt nicht nur vom Online-Angebot ab – sondern auch davon, ob Ihr Unternehmen z. B.:
- überwiegend Privatkunden (B2C) anspricht,
- mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt, oder
- einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erwirtschaftet.
Wenn eine oder mehrere dieser Voraussetzungen auf Sie zutreffen, kann Handlungsbedarf bestehen.
Prüfen Sie Ihre Situation jetzt mit einem kostenlosen Schnell-Check:
⇒ bfsg-gesetz.de/check
✅ Ihre Website muss nicht barrierefrei gemacht werden
Das ist gut – Sie sind rechtlich nicht verpflichtet zu handeln.
Aber: Eine barrierefreie Website bietet Ihnen klare Vorteile – u. a. bessere Nutzerfreundlichkeit, mehr Sichtbarkeit und ein verbessertes Google-Ranking.
⇒ Mehr über Vorteile erfahren
⚠️ Ihre Website muss barrierefrei gemacht werden?
Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Website anzupassen – inklusive einer offiziellen Barrierefreiheitserklärung.
Wir unterstützen Sie gerne bei:
- der technischen Umsetzung
- der Anpassung von Inhalten
- der Erstellung Ihrer Barrierefreiheitserklärung
Lassen Sie sich unverbindlich beraten – unser Team ist für Sie da.